Mehr als 100 europäische Branchenverbände haben die EU-Kommission aufgefordert, Palettenstretchfolien und Palettenumreifungen vollständig von den Wiederverwendungszielen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auszunehmen. In einer gemeinsamen Stellungnahme reagieren die Organisationen auf einen im Februar veröffentlichten delegierten Rechtsakt der Kommission zu Artikel 29 der Verordnung. Dieser sieht für die Transportverpackungen eine Ausnahme von der 100-Prozent-Wiederverwendungspflicht nach Artikel 29 Absatz 2 und 3 vor. Nach Ansicht der Verbände berücksichtigt die Regelung die praktischen Anforderungen im industriellen Transport nicht ausreichend. Sie fordern, Palettenstretchfolien und Palettenumreifungen auch vom Wiederverwendungsziel von 40 Prozent nach Artikel 29 Absatz 1 auszunehmen.
Denn der delegierte Rechtsakt betreffe nur die Wiederverwendungsziele nach Artikel 29 Absatz 2 und 3 der PPWR. Diese verpflichten Wirtschaftsakteure grundsätzlich, bestimmte Transportverpackungen bei innerbetrieblichen Transporten, bei Transporten zwischen verbundenen Unternehmen sowie bei innerstaatlichen Transporten vollständig wiederverwendbar auszugestalten. Palettenstretchfolien und Umreifungsbänder zur Stabilisierung und Sicherung von Waren auf Paletten sollen für diese Anwendungen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften herausgenommen werden. Damit entfällt für diese Verpackungen die Verpflichtung, in den genannten Konstellationen zu 100 Prozent wiederverwendbar zu sein.
Verbände verweisen auf technische Grenzen der Wiederverwendung
Nach Darstellung der unterzeichnenden Organisationen erkennt die Kommission mit dieser Ausnahme an, dass die betroffenen Verpackungsformate für eine Wiederverwendung nur eingeschränkt geeignet sind. Unternehmen aus verschiedenen Industriezweigen hätten im Gesetzgebungsprozess zur PPWR wiederholt darauf hingewiesen, dass Palettenstretchfolien und Umreifungsbänder zentrale Funktionen in der industriellen Logistik erfüllen. Sie dienen der Stabilisierung von Waren auf Paletten, sichern die Ladung während Transport und Umschlag und tragen zum Schutz der transportierten Produkte bei. Gleichzeitig müssten sie strengen Sicherheitsanforderungen in Lieferketten und Logistikprozessen genügen.
Nach Angaben der Verbände existieren bislang keine wiederverwendbaren Alternativen im industriellen Maßstab, die ein vergleichbares Niveau bei Ladungssicherung, Produktschutz, Transportsicherheit und betrieblicher Zuverlässigkeit gewährleisten könnten. Palettenstretchfolien müssten beim Wareneingang in der Regel aufgeschnitten werden und verlören dadurch ihre strukturelle Stabilität. Auch Palettenumreifungen seien für eine einmalige Stabilisierung ausgelegt und könnten nach dem Entfernen ihre Leistung nicht zuverlässig aufrechterhalten. In industriellen Logistikketten würden palettierte Waren häufig hohe Lasten tragen, mehrfach umgeschlagen und über lange Distanzen transportiert. Bereits geringe Einbußen bei der Ladungssicherung könnten nach Einschätzung der Verbände Risiken für Beschäftigte verursachen, die Integrität der transportierten Produkte beeinträchtigen oder die Sicherheit von Transportinfrastruktur gefährden....




