Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen hat ein Informationsschreiben zur Umsetzung der PFAS-Grenzwerte der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Lebensmittelverpackungen vorgelegt. Darin empfiehlt der Verband ein gestuftes Verfahren für den Konformitätsnachweis.
Nach Angaben der IK gelten die Vorgaben des Art. 5 Abs. 5 PPWR ab dem 12. August 2026 für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Genannt werden Grenzwerte von 25 ppb für einzelne gezielt gemessene PFAS, 250 ppb für die Summe gezielt gemessener PFAS sowie 50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS.
Das Schreiben an die IK-Mitglieder weist darauf hin, dass bislang keine EU-weit harmonisierten Standardmethoden für die Analyse von PFAS in Verpackungen vorliegen. Zudem lägen von der Europäischen Kommission bislang nur Entwürfe von Leitlinien zur Anwendung der Vorgaben vor, auf deren Grundlage die IK ihre Ausführungen darstellt. Ergebnisse verschiedener Labore seien daher nur eingeschränkt vergleichbar....




