PET-Recycler Tecplast beantragt Insolvenz

Über das Vermögen der Tecplast Recycling GmbH ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Stendal ordnete am 25. Februar die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger von White & Case Insolvenz in Magdeburg. Zugleich wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -