Über das Vermögen der Tecplast Recycling GmbH ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Stendal ordnete am 25. Februar die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger von White & Case Insolvenz in Magdeburg. Zugleich wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam....




