Gewerbliche Sammlungen können auch von Personengesellschaften angezeigt und durchgeführt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorige Woche entschieden. Die Leipziger Richter mussten über zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofes München entscheiden (BVerwG 7 C 8.14 und BVerwG 7 C 9.14 - Urteile ...
Auch Personengesellschaften dürfen gewerblich sammeln
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