Pächter kann nicht gegen Tonnengröße klagen

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Ein Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks kann ohne Einbeziehung des anschlusspflichtigen Grundstückseigentümers keinen Antrag auf Reduzierung des Behältervolumens stellen und entsprechend auch keine Klage erheben. Mit dieser Begründung lehnte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen einen Antrag auf ...

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