Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit zwei Urteilen entschieden, dass die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unzulässig ist. Das OVG in Münster bestätigte damit in zweiter Instanz insoweit zwei Untersagungsverfügungen des Ennepe-Ruhr-Kreises (Aktenz. ...
OVG in Münster bestätigt Untersagung von gewerblicher Sperrmüll-Sammlung
Sperrmüll ist „großteiliger Restmüll“ und damit überlassungspflichtig
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