Die in einem Kino in Kaiserslautern anfallenden Abfälle müssen weiterhin dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Nach dem bisherigen ...
OVG Rheinland-Pfalz: Mitteilungspflichten zur Klärung der Verwertung nicht übertreiben
Konkretisierung der Anforderungen an eine Verwertungsbestätigung
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