OVG Rheinland-Pfalz kassiert Landauer Rahmenvorgabe für duale Systeme

Systembetreiber Zentek gewinnt Berufung gegen Eigenbetrieb Landau

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hat die Rahmenvorgabe des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) zur Sammlung von Leichtverpackungen für rechtswidrig erklärt. Der in der Rahmenvorgabe verlangte Entsorgungsstandard geht dem Urteil zufolge über den Standard bei der Restmüllentsorgung hinaus, befand das OVG in Koblenz, das damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt kassierte. Das OVG folgte der Argumentation des dualen Systems Zentek, das der Rahmenvorgabe widersprochen hatte (Az.: 8 A 10774/23.OVG, vom 4. September 2024).

Der EWL hatte ab 2023 eine flächendeckende Einführung von Müllgroßbehältern mit gelbem Deckel sowie die Nutzung von Abfallsäcken im Innenstadtbereich vorgesehen, jeweils im 14-tägigen Abfuhrrhythmus. Zentek, zuständiger Betreiber des dualen Systems, widersprach dieser Regelung, da sie seiner Ansicht nach ineffektiv und wirtschaftlich unzumutbar sei.

Zentek argumentierte, dass die Einführung der Tonnen zwar umweltfreundlicher erscheine, aber zu höheren Kosten und Emissionen führe, da Fehlwürfe und Fahrzeugemissionen zunähmen. Die Erstinstanz, das Verwaltungsgericht Neustadt, wies die Klage zunächst ab und erklärte die Vorgabe für rechtmäßig. Es sah in der Regelung eine Möglichkeit, die Erfassungsmenge der Verpackungsabfälle zu steigern, und bewertete den 14-tägigen Rhythmus als verhältnismäßig....

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