Der Landkreis Neuwied hat von einem Abfallmakler zu Recht die Beseitigung von Abfällen aus einer Kiesgrube verlangt, die nicht zur Verfüllung vorgesehen waren. Dies entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 11081/11.OVG) und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz ...
OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Kiesgrubenurteil
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