Einem straffällig gewordenen Mann ist zu Recht die Ausübung seiner Tätigkeit als Sammler und Beförderer von Abfällen untersagt worden. Das Oberwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies einen Antrag des Mannes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden zurück (OVG NRW, Beschluss 20 A 1488/13 vom 6. März ...
OVG NRW: Frühere Metalldiebstähle ein Zeichen für Unzuverlässigkeit als Sammler
Nicht nur abfallrechtliche Vorschriften als relevante Kriterien
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