OVG Lüneburg bremst Informationswünsche bei der Anzeige gewerblicher Sammlungen

Zurückhaltung beim „Hinzuerfinden“ von Vorlageverpflichtungen angemahnt

|
|

Der Anzeige einer gewerblichen Sammlung müssen weder irgendwelche Nachweise, noch ein Führungszeugnis und auch kein Auszug aus dem Gewerberegister beigefügt werden. Ebenso wenig darf eine Liste der Containerstandorte verlangt werden. Dies entschied das niedersächsische OVG in Lüneburg im vorläufigen Rechtsschutz ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -