OVG Münster lehnt Klage gegen Ausbau der Zentraldeponie Emscherbruch ab

Anwohner der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsenkirchen und Herten müssen vorerst die Erweiterung und Erhöhung der Anlage hinnehmen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte heute ihre Klage ab. Das Gericht konnte keine Verfahrensfehler bei der Planfeststellung durch die Bezirksregierung Münster entdecken. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich (Az.: 20 D 377/21.AK).

Sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch die Regeln bei der Bekanntmachung der Planung seien nicht zu beanstanden. Auch seien Vorschriften zum Schutz der Kläger nicht missachtet worden, heißt es in der Urteilsbegründung. Ferner führe das Planvorhaben auch nicht zu unzumutbaren Lärm- oder Luftschadstoffimmissionen. Das der Planfeststellung zugrundeliegende Verkehrsgutachten erweise sich in Bezug auf den vorhabenbedingten Straßenverkehr und dessen weiteren Auswirkungen als hinreichend aussagekräftig und tragfähig, so das OVG.

Gericht bestätigt Bedarf zur Schaffung neuer Deponiekapazitäten der Klassen I, II und III

Darüber hinaus sei die von der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) angestrebte Deponieerweiterung auch planerisch gerechtfertigt. Insbesondere bestehe ein Bedarf für die Schaffung weiterer Deponierungsmöglichkeiten für Abfälle der Deponieklassen I, II und III, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Wie berichtet, will die AGR am Standort Emscherbruch rund 4,6 Mio Kubikmeter bzw. 5,9 Mio Tonnen zusätzliche Deponiekapazität der Klassen I, II und III schaffen. Hierzu soll die ZDE im Nordbereich der Deponie erweitert und in anderen Teilbereichen erhöht werden. Die Deponielaufzeit verlängert sich damit um insgesamt zehn Jahre. Das Vorhaben wurde von der Bezirksregierung Münster im September 2021 genehmigt. (dpa / eigener Bericht)

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