OVG Koblenz weist Beschwerde gegen Klärschlammverbrennung in Mainz zurück

Öffentliches Interesse an der Monoverbrennungsanlage überwiegt

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Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat die Beschwerde gegen die Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Mainz zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 06. Januar 2016 (Az.: 8 B 11060/15.OVG) hat das Gericht entschieden, dass das öffentliche Interesse an Bau und Betrieb der Anlage überwiegt. ...

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