Betreiber von Biogasanlagen sind nicht zur Vorhaltung eigener Lagerkapazitäten für ihre Gärrückstände verpflichtet, wenn sie deren düngerechtlich konforme landwirtschaftliche Verwertung durch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten sicherstellen. Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. April hervor (Az.: 10 LC 247/20)....
OVG: Biogasanlagen nicht zur Vorhaltung von Lager für Gärrückstände verpflichtet
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