OVG-Beschluss zur Abfallverbringung: Sammler zur Notifizierung berechtigt

Sächsisches OVG kippt Auslegung der Landesdirektion Leipzig

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Zur Abfallverbringung darf ein zugelassener Einsammler die Notifizierung bei den zuständigen Behörden einreichen. Das geht aus einem inzwischen rechtskräftigen Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen hervor. Der Sammler hatte Eternitplatten und Asbestzementbruchstücke aus Italien nach ...

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