Zur Abfallverbringung darf ein zugelassener Einsammler die Notifizierung bei den zuständigen Behörden einreichen. Das geht aus einem inzwischen rechtskräftigen Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen hervor. Der Sammler hatte Eternitplatten und Asbestzementbruchstücke aus Italien nach ...
OVG-Beschluss zur Abfallverbringung: Sammler zur Notifizierung berechtigt
Sächsisches OVG kippt Auslegung der Landesdirektion Leipzig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels