Die seit 2012 von der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH erhobenen Begleitscheingebühren sind rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 10. Dezember 2014 entschieden (Aktenzeichen: 6 A 10051/14). Die nach Gewicht der entsorgten Abfälle gestaffelte ...
OVG: Begleitscheingebühren der SAM nicht zu beanstanden
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