OVG Bautzen: Forstwirt darf Klärschlamm nicht ausbringen

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Ein Forstwirt in Sachsen darf auf seinen Grundstücken keinen Klärschlamm ausbringen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat Ende Oktober in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beschwerde eines Forstwirts zurückgewiesen, dem das Oberbergamt in Freiberg per Sofortvollzug vollziehbar untersagt ...

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