In einem Verfahren um die Ausschreibung von Stellplätzen für Altkleidercontainer hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vergabe als Dienstleistungskonzession angesehen. Nach Einschätzung des am Verfahren beteiligten Anwalts Dominik R. Lück von der Kölner Kanzlei Köhler & Klett eröffnet diese Rechtsauffassung ...
OLG Düsseldorf wertet Stellplatzvergabe für Textilcontainer als Dienstleistungskonzession
Anwalt sieht Spielräume für Dienstleistungskonzessionen bei Altpapier
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -