OLG Düsseldorf begründet Entscheidung zu GfA in Köthen

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„Räumliche Marktabgrenzung durch Bundeskartellamt angemessen“ Die unter kartellrechtlichen Aspekten bedeutende Abgrenzung des relevanten Marktes kann bei Kartellverfahren im Bereich der Entsorgungswirtschaft sehr eng definiert werden. Das zumindest legt die Begründung des Kartellsenats des Oberlandesgerichts ...

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