Die Abwehr von Gefahren durch Altlasten unterliegt nach dem Bundesbodenschutzgesetz keiner Verjährung. Aus diesem Grund muss die Stadt Reutlingen im Hinblick auf ein mit Altlasten belastetes Grundstück Gutachterkosten in Höhe von rund 132.000 € bezahlen und die weiteren Sanierungskosten übernehmen. Das geht aus ...
OLG: Abwehr von Gefahren durch Altlast unterliegt keiner Verjährung
Berufung der Stadt Reutlingen wegen Altlastensanierung zurückgewiesen
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