Zu Monatsanfang sind einige kleine Änderungen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Hierzu zählt auch eine Hervorhebung der Regelung, wer Elektro- und Elektronikgeräte erfassen darf. In ihrem Newsletter erläutert die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und ...
Ohne Auftrag Dritter keine private E-Schrott-Erfassung
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