Ab 2022 müssen duale Systeme im Rahmen der Abstimmungsvereinbarungen die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiersammlung auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes regeln. Bislang gibt es einen Kompromiss, der zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Systembetreibern für die Zeit bis Ende 2021 vereinbart ...
„örE dürfen Volumenanteil für die Kalkulation der PPK-Mitbenutzungsentgelte vorgeben“
EUWID-Interview mit Hartmut Gaßner
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -