Das sogenannte „Containern" weggeworfener Lebensmittel eines Supermarktes ist nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München als Diebstahl zu werten. Der Supermarkt habe das Eigentum an den Waren nicht aufgegeben, auch wenn er sie in einem Container ausgesondert habe, heißt es in der ...
Oberlandesgericht bestätigt: „Containern“ ist Diebstahl
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