Auf den per Rechtsverordnung geregelten Mindestlohn in der Abfallwirtschaft dürfen nur bestimmte Zuschläge angerechnet werden, während die vermögenswirksamen Leistungen vollständig unberücksichtigt bleiben müssen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April hervor, das nunmehr ...
Nur bestimmte Zuschläge auf Mindestlohn anrechenbar
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