Novelle der Gewerbeabfallverordnung: Umwelthilfe fordert mehr Kontrollen und größeren Fokus auf Bau- und Abbruchabfälle

Die Deutsche Umwelthilfe reagiert enttäuscht auf den jüngsten Kabinettsbeschluss zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation bezweifelt dabei vor allem die angestrebte Lenkungswirkung der geplanten Gesetzesänderungen und plädiert daher vor allem für eine höhere Kontrolldichte sowie eine stärkere Berücksichtigung von Bau- und Abbruchabfällen.

„Der vom Umweltministerium verfolgte Ansatz, quantitative Vorgaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung zu machen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings müssen diese Vorgaben auch ambitioniert sein“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die geplante Vorgabe, wonach Behörden künftig mindestens zehn Betriebe je 100.000 angefangene Einwohner in ihrem Gebiet kontrollieren sollen, sei zu wenig, um eine ausreichende Lenkungswirkung zu entfalten. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, sei viel zu gering und der Anreiz für ordnungswidriges Verhalten hoch. „Notwendig wäre mindestens das Fünffache an Kontrollen je 100.000 Einwohner“, so Metz.

Für problematisch hält die Umwelthilfe auch die Beschränkung der Überwachung der getrennten Sammlung auf gewerbliche Siedlungsabfälle. Für Bau- und Abbruchabfälle – mit einem Anteil von 55 Prozent des Gesamtabfallaufkommens der mit Abstand größte Abfallstrom – gebe es hingegen keine quantitativen Vorgaben für Überprüfungen. Durch deren fehlende Getrenntsammlung gingen erhebliche Mengen an Ressourcen, vor allem für den Einsatz im Hochbau, verloren, moniert die DUH. Daher brauche es in der Gewerbeabfallverordnung dringend quantitative Vorgaben zur Anzahl von Kontrollen der Getrenntsammlung von Bau- und Abbruchabfällen, aufgeteilt nach Dokumenten- und Vor-Ort-Überprüfungen. „Die Bemessungsgröße für quantitative Vorgaben sollten Genehmigungen für Neubauvorhaben und größere Sanierungen sein“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

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