Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klärt momentan die Haftungsfrage bei der Explosion einer Weltkriegsbombe im Jahr 2014 in einer Recyclingfirma für Bauschutt im nordrhein-westfälischen Euskirchen. Die fast drei Meter lange Sprengbombe war in einem großen Schuttbrocken verborgen gewesen und detonierte beim ...
Notiert: BGH zweifelt an Haftung von Recyclingunternehmen für Bombenschäden
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