Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz, landesweit für die Überwachung des Sammlungsgesetzes zuständig, hat zwei polnischen Einzelunternehmen die Durchführung von Altkleidersammlungen, die den fälschlichen Eindruck der „Unterstützung eines guten Zwecks“ hervorrufen, sofort ...
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