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Vergabestellen sind dazu verpflichtet, sich ungewöhnlich niedrige Angebote erläutern zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 29. März zum slowakischen Vergaberecht entschieden (Az. C-599/10). Der Umgang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten ist in Artikel 55 der europäischen ...

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