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Die Stadt Düsseldorf durfte ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung, das nicht verkehrsbehindernd abgestellt war, nicht abschleppen lassen, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung angebracht wurde. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Aktenz. 5 A 1467/16 vom 24.11. ...

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