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Für ein sichtbares A-Schild bei Leerfahrten ist kein Bußgeld fällig. Darauf hat der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hingewiesen, der sich wiederum auf Angaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) beruft. Demnach sei ein aufgeklapptes ...

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