Niedersachsen: Klärschlammerzeuger planen Verbrennung und externe P-Rückgewinnung

479 Kläranlagenbetreiber geben Bericht gemäß Klärschlammverordnung ab

In Niedersachsen werden die meisten Klärschlammerzeuger nach 2029 ihren Schlamm verbrennen und den enthaltenen Phosphor in einem nachgeschalteten Schritt extern rückgewinnen lassen. Das geht aus einer ersten Auswertung der Berichte der niedersächsischen Klärschlammerzeuger hervor, die das Landesumweltministerium in Hannover EUWID zur Verfügung gestellt hat. 479 Kläranlagenbetreiber hätten Berichte nach Artikel 4 Paragraf 3a der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) abgegeben, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

Bis Ende 2023 mussten die Klärschlammerzeuger in ihrem Bericht darlegen, welche Maßnahmen sie geplant oder eingeleitet haben, um die ab 2029 geforderte Phosphorrückgewinnung, die Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf oder in Böden oder die sonstige Klärschlammentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicherzustellen. In Niedersachsen lägen etwa 90 Prozent der Kläranlagen unterhalb der genehmigten Ausbaustufe von 50.000 Einwohnerwerten (EW), erklärte das Ministerium.

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