Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat gleich am Tag seines Inkrafttretens am 7. Oktober für Verwirrung gesorgt. Durch das neue Gesetz sind in Hessen Klärschlamm und Kompost als Düngemittel nicht mehr zugelassen, hieß es seitens des für Landwirtschaft zuständigen Innenministeriums. Der Grund: Es fehle ...
Neues Abfallgesetz: Konfusion in Hessen
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