Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gestern den Konsultationsentwurf für den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen gemäß § 21 Verpackungsgesetz veröffentlicht. Die endgültige Fassung soll am 29. August im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) erscheinen und wird für Verpackungen verbindlich, die ab dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebracht werden. Ziel der Überarbeitung ist es laut ZSVR, Unternehmen frühzeitig auf die künftigen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorzubereiten, die ab August 2026 gilt.
Die Methodik des Mindeststandards zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit bleibt gegenüber der Vorjahresversion unverändert: Grundlage bleibt die tatsächliche Sortier- und Recyclingpraxis. Bewertet wird, welcher Anteil einer Verpackung nach dem Gebrauch für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling zur Verfügung steht. Die Recyclingfähigkeit wird weiterhin in Prozent ausgedrückt und beruht auf einer standardisierten Bewertung der Verpackungskomponenten hinsichtlich Sortierbarkeit, Trennbarkeit, Wertstoffgehalt und eventueller Unverträglichkeiten....




