Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt neue Prüfleitlinien für den Mengenstromnachweis der dualen Systeme veröffentlicht. Die Leitlinien gelten mit Veröffentlichung vom 11. Februar ab dem Jahr 2025. Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Ansprüche an Prüfungsaufträge und die Überprüfung durch Prüfer.
Unter anderem wurden in der Neufassung Klarstellungen und Ergänzungen zum Prüfungsauftrag vorgenommen. Auch bei der Überprüfung der Systembeteiligungsmenge durch Prüfer der Mengenströme gab es Änderungen. Des Weiteren wurde klargestellt, dass für Recyclinganlagen nur ein gültiges Anlagenzertifikat vorliegen darf. Zudem gab es eine Neureglung bei der Einschränkung oder Versagung der Bestätigung des Mengenstromnachweises. Nicht zuletzt hat die ZSVR sich das Recht eingeräumt, einen Gutachter zu beauftragen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Mengenstromnachweises (z.B. aufgrund einer eingeschränkten oder versagten Bescheinigung des Prüfers) gibt....




