Die Deponie Sansenhecken im Neckar-Odenwald-Kreis erhält rund 1,1 Mio Kubikmeter zusätzliches Verfüllvolumen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat Anfang November der vom kommunalen Entsorger AWN im letzten Jahr beantragten Erhöhung der Schütthöhe innerhalb der bisherigen planfestgestellten Grenzen zugestimmt. Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises rechnet mit einer Laufzeitverlängerung der Deponie um ca. 25 Jahre.
Laut Planfeststellungsbescheid soll durch die Erhöhung der Deponie um 34,5 Meter ein Mehrvolumen von ca. 958.000 Kubikmetern DK-II-Material und ca. 130.000 Kubikmetern DK-0-Material geschaffen werden. Der Abfallartenkatalog hat weiterhin Bestand und wird im Rahmen der neuen Planfeststellung nicht geändert. Die jährliche Einbaumenge wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe auf 38.000 Kubikmeter bzw. rund 58.000 Tonnen beschränkt.
Grundsätzlich bejaht die Genehmigungsbehörde den Bedarf neuer Deponiekapazitäten der Klasse II in Baden-Württemberg. Zwischen 2018 und 2022 sei das ausgebaute Restvolumen der 22 landesweiten DK-II-Deponien von 6,2 Mio auf 5,8 Mio Kubikmeter gesunken. Bezogen auf den Regierungsbezirk Karlsruhe betrug das DK-II-Restvolumen im Jahr 2018 noch 1,0 Mio Kubikmeter, wobei die Deponie Sansenhecken in Buchen Ende 2023 noch Verfüllkapazitäten von 343.000 Kubikmetern aufwies.
„Aufgrund der geringen Restkapazitäten ergibt sich für Deponien der Deponieklasse II die Notwendigkeit, nicht nur mineralische Abfälle aus dem eigenen Landkreis, sondern übergeordnet aus ganz Baden-Württemberg zu entsorgen, insbesondere aus Gebietskörperschaften der regionalen Raumschaft, die keine Deponie der Deponieklasse II mehr ausweisen. Die Deponie Sansenhecken trägt dem Rechnung mit einem erweiterten Einzugsbereich“, begründet das Regierungspräsidium Karlsruhe seine Entscheidung. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass es im Neckar-Odenwald-Kreis außer der Deponie Sansenhecken keine bestehenden weiteren Entsorgungsmöglichkeiten für DK-II-Material gebe und die Umsetzung des Vorhabens daher für eine Sicherstellung der lokalen und überregionalen Entsorgungssicherheit erforderlich sei.
Wie die Behörde außerdem betont, besteht in Baden-Württemberg ebenfalls bei Deponien der Klasse 0 ein erheblicher Bedarf an Deponieraum. So könne selbst bei vollständiger Umsetzung der bisher planfestgestellten Deponiekapazitäten landesweit die geforderte zehnjährige Entsorgungssicherheit nur bis 2027 nachgewiesen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss ist hier abrufbar.



