Nebenprodukt setzt sichere Weiterverwendung voraus

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Ein Nebenprodukt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes liegt nur dann von, wenn bereits während des Herstellungsverfahrens feststeht, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird. Gegen eine solche Erwartung sprechen insbesondere eine längere Zwischenlagerung, nicht feststellbare positive Marktpreise ...

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