Die jüngste Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA), Verkaufsverpackungen für kaffeehaltige Getränke unter das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz zu stellen, sorgt für heftige Kritik aus der Wirtschaft. Der Unmut richtet sich gegen die Einstufung verschlossener Polypropylen-Behälter, die in Supermärkten mit Kaffee befüllt verkauft werden, als „Einweg-Getränkebecher“. Dies zieht eine Sonderabgabe in Höhe von 1.236 € pro Tonne nach sich, was insbesondere die betroffenen Branchenverbände scharf kritisieren.
Die Kritik richtet sich sowohl gegen die Ausweitung des Gesetzes auf solche industriellen Vorprodukte als auch gegen die Einstufung als „Getränkebecher“ und nicht als „Getränkebehälter“.
Aus Sicht von Karin Monke vom Milchindustrie-Verband (MIV) ist die Entscheidung des UBA in mehrfacher Hinsicht problematisch. „Es ist unverständlich, warum das UBA versucht, den Anwendungsbereich des Gesetzes über den Wortlaut hinaus auszuweiten und damit Mehrkosten für die Verbraucher verursacht, ohne dass ein Mehrwert für den Umweltschutz entsteht.“ Auch Johannes Hielscher vom Deutschen Kaffeeverband sieht die Einstufung kritisch: „Kaffeebecher werden meist korrekt entsorgt und landen nicht als Müll in der Umwelt. Diese Entscheidung belastet die Branche unnötig und schadet letztlich den Verbrauchern.“
Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände ist die Argumentation des UBA, die sich – wie bereits in der sogenannten Ayranbecher-Entscheidung – auf das Schildkröten-Piktogramm auf den Behältern stützt. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, betont: „Die Kennzeichnung mit dem Schildkröten-Symbol ist lediglich eine Vorsichtsmaßnahme und kann nicht als Kriterium für die Einstufung als Getränkebecher dienen.“ Es sei ein absurder Zirkelschluss, anzunehmen, dass Hersteller ohne das Piktogramm von den Verpflichtungen des EWKFondsG befreit wären, meinte Engelmann....




