Nachsorgekosten durch schuldhaftes Handeln nicht in Abfallgebühren einkalkulieren

Vor dem Verwaltungsgericht Göttingen haben Grundstückseigentümer erfolgreich gegen einen Abfallgebührenbescheid der Stadt Göttingen für das Jahr 2019 geklagt (Urteil vom 18. Mai 2022, 3 A 67/19).

Insbesondere machten sie geltend, die für die Stadt handelnden Göttinger Entsorgungsbetriebe hätten zu Unrecht Kosten für die Umlegung eines Baches an einer alten stillgelegten Abfalldeponie in Geismar in die Kalkulation der Gebühren eingestellt. Das teilte das Verwaltungsgericht Göttingen mit....

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