NABU und BUND warnen bei HBCD vor Präzedenzfall

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Auch die beiden Umweltschutzverbände NABU und BUND warnen die Politik vor einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung im Bundesrat. Dass nach dem Antrag des Saarlandes Styropordämmungen mit dem giftigen Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefährlicher Abfall behandelt werden sollen, wird von den Umweltschutzverbänden massiv kritisiert. Der Bundesrat solle den Antrag ablehnen. „HBCD ist ein gefährliches Umweltgift, das nur unter strenger Kontrolle als gefährlicher Abfall entsorgt werden darf. Es wäre fahrlässig, nur aufgrund von kurzfristig höheren Entsorgungskosten, die Regelungen aufzuweichen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Aus Sicht der beiden Verbände würde mit einer Ausnahme für HBCD-haltige Abfälle ein Präzedenzfall für zukünftig gelistete Stoffe (z.B. DecaBDE) geschaffen und eine einheitliche Kontrollregelung durch die Vollzugsbehörden somit erschwert. Zum Entsorgungsnachweisverfahren für POP-haltige Abfälle gebe es keine wirksame Alternative.

Die aktuellen Ausnahmeregelungen der Länder, die das vermischte Verbrennen einer begrenzten Menge von HBCD-haltigen Dämmstoffplatten erlauben, stellen aus Sicht der beiden Verbände eine sinnvolle Übergangslösung bis 2019 dar. Dabei müssten bestimmte technische Randbedingungen beachtet werden und die Müllverbrennungsanlagen auf dem Stand der Technik sein.

Beide Verbände schlagen ein Recycling der Abfälle vor. So könnte der Bundesrat mit der aktuellen Änderung der Gewerbeabfallverordnung eine spezifische Recyclingquote für EPS-Kunststoffe aus Bauabfällen ab 2019 einbringen. Damit werde der Innovationsdruck für marktgängige Recyclingverfahren erhöht. Auch mittlerweile verbaute HBCD-freie Dämmstoffe könnten zukünftig so nach den Zielen der Abfallhierarchie hochwertig verwertet werden.

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