Thermische Abfallverwertungsanlagen, die Strom aus der energetischen Verwertung von Abfällen aus Industrie und Haushalten mit biogenem Anteil gewinnen, ist ein vorrangiger Netzzugang zu gewähren. Denn dieser gilt auch für Anlagen, die Strom sowohl aus erneuerbaren als auch aus herkömmlichen Energiequellen erzeugen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) letzte Woche entschieden. In dem Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen der EEW Energy from Waste Großräschen GmbH und der MNG Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom GmbH.
Details zu der Entscheidung sowie eine erste Reaktion von EEW dazu lesen Sie hier...