Hauseigentümer haben kein Recht darauf, ihre Mülltonnen dauerhaft auf die Straße zu stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Verfahren Mitte Dezember entschieden (Urteil vom 11. Dezember, Aktenzeichen: 4 K 484/12.KO). Das Anliegerrecht eines Grundstückseigentümers umfasse nicht das dauerhafte ...
Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft auf der Straße stehen
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