Die Eigentümer eines Hochhauses in der Kölner Innenstadt müssen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts den Abfallschacht in ihrem Gebäude schließen (Az.: 2 K 5193/10 v. 3.7.2012). Nach der Landesbauverordnung waren die Schächte bereits zum 31. Dezember 2003 außer Betrieb zu nehmen.Im Jahr 2006 hatte die ...
Müllabwurfschacht in Hochhaus muss geschlossen werden
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -