Müllabfuhr kann nicht von Steuer abgesetzt werden

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Verbraucher können die Kosten für die Müllabfuhr nicht von der Steuer absetzen. Die Müllabfuhr erbringe keine haushaltsnahe Dienstleistung, entschied das Finanzgericht Köln in einem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Urteil (AZ: 4 K 1483/10 vom 26.01.2011). Geklagt hatte ein Ehepaar, das bei der ...

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