Verbraucher können die Kosten für die Müllabfuhr nicht von der Steuer absetzen. Die Müllabfuhr erbringe keine haushaltsnahe Dienstleistung, entschied das Finanzgericht Köln in einem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Urteil (AZ: 4 K 1483/10 vom 26.01.2011). Geklagt hatte ein Ehepaar, das bei der ...
Müllabfuhr kann nicht von Steuer abgesetzt werden
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -