Modekette darf Altkleider aller Marken annehmen

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Die Rücknahme von Altkleidern aller Marken durch die Modekette Adler ist auch ohne Anzeige einer gewerblichen Sammlung zulässig. Das hat das Würzburger Verwaltungsgericht gestern entschieden. Das Unternehmen hatte gegen einen entsprechenden Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) geklagt.

Die Behörde hatte die Sammlung alter Kleidung im Sinne der Produktverantwortung anerkannt, allerdings beschränkt auf von Adler selbst produzierte Bekleidung. Das Gericht hat Berufung zugelassen. Die Klage ist einer Gerichtssprecherin zufolge von grundsätzlicher Bedeutung, weil es in dieser Konstellation bislang noch keine Rechtsprechung gab.

Adler, aber auch andere Modeketten wie etwa H&M, Reno-Schuhe oder die Reinigungskette Stichweh, nehmen von ihren Kunden Altkleider im Geschäft entgegen und honorieren dies mit Einkaufsgutscheinen. Im Fall von Adler wird die Rücknahme vom Textil-Recycling-Unternehmen I:Collect übernommen, einem Tochterunternehmen der Soex-Gruppe.

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