Duale Systeme müssen sich an die mit Kommunen ausgehandelten Abstimmungsvereinbarungen halten. Die vom gemeinsamen Vertreter der Systeme abgeschlossene Abstimmungsvereinbarung ist auch für diejenigen Systeme verbindlich, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Rechtsstreit zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises und dem Systembetreiber Reclay entschieden. Das Urteil vom 9. August 2022 (Az. 6 K 2794/21.GI) ist noch nicht rechtskräftig....
Mitbenutzung: Duale Systeme sind an 2/3-Mehrheit bei Abstimmung gebunden
Erfolg für Kommunalentsorger vor dem Verwaltungsgericht Gießen
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