Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg ist die Vorenthaltung eines verbindlichen Mindestlohns keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Der 2. Strafsenat des OLG Naumburg hat die Revision des wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 18 Fällen verurteilten Angeklagten als ...
Mindestlohnunterschreitung ist eine Straftat
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