Mieter müssen unter Umständen die Kosten tragen, die anfallen, um eine Mülltrennung im Haus zu überprüfen und Abfall nachzusortieren. Diese Zusatzausgaben dürfen als Betriebskosten auf die Mieter anteilig umgelegt werden. Das hat das Amtsgericht Frankenthal in einem Urteil entschieden, auf das der ...
Mieter haften anteilig für korrekte Mülltrennung
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