
Testbesuche bei Gastronomiebetrieben und anderen Anbietern von Speisen und Getränken zum Mitnehmen haben nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht offengelegt. Da die betroffenen Unternehmen keine Unterlassungserklärungen zum Ausschluss zukünftiger Verstöße abgeben wollten, hat die DHU Klagen gegen verschiedene Konzerne und Franchise-Händler, darunter Edeka, Yormas und Dunkin Donuts, vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth erhoben und mittlerweile auch gewonnen.
Wie die DUH berichtet, wurden die Unternehmen und Franchisehändler durch die Urteile dazu verpflichtet, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Für jeden Fall der weiteren Zuwiderhandlung könnten die Gerichte Ordnungsgelder von bis zu 250.000 € oder ersatzweise Ordnungshaft festlegen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, zeigt sich zufrieden mit den Urteilen: „Diese Urteile sind ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und den Lebensmitteleinzelhandel, die Mehrwegangebotspflicht endlich ernst zu nehmen. Das ist auch dringend nötig, denn pro Jahr fallen bundesweit 5,8 Mrd Einwegbecher und 4,5 Mrd Essensboxen als Abfall an. Es ist ein Armutszeugnis, dass Unternehmen wie Yormas oder Händler wie Edeka Fromm gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, sich an geltende Gesetze zu halten.“
Fehlende Kontrollen durch zuständige Behörden
Um weitere Klageverfahren zu vermeiden, fordert die DUH auch die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Mehrwegangebotspflicht endlich konsequent zu kontrollieren und Verstöße mit hohen Bußgeldern zu sanktionieren. Metz kritisiert das bisherige Vorgehen der Behörden: „Das ist auch das Ergebnis fehlender Kontrollen. Wenn nicht einmal die zuständigen Behörden die Mehrwegangebotspflicht ernst nehmen, werden es Unternehmen erst recht nicht tun. Wir fordern die Ordnungsämter in den Kommunen auf, jetzt alle Register zu ziehen, damit die zahlreichen Verstöße aufgedeckt und sanktioniert werden. So lange das nicht passiert, werden wir weiterhin Testbesuche durchführen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen. Jedes große Gastronomieunternehmen muss damit rechnen, von uns kontrolliert zu werden.“
Seit Januar 2023 sind größere Gastronomieunternehmen nach dem Verpackungsgesetz dazu verpflichtet verzehrfertige Getränke und Speisen, sofern sie diese in Einwegbechern und -essensboxen aus Kunststoff verkaufen, auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Qualität der Umsetzung und Überprüfung dieser Verpflichtung wurde seither von verschiedenen Seiten zum Teil scharf kritisiert.



