
Gastronomieunternehmen, die der Mehrwegangebotspflicht unterliegen, sind dafür verantwortlich, immer ausreichend Mehrwegverpackungen vorrätig zu haben. So urteilte das Landgericht Berlin nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer der Back-Factory-Kette. Testbesucher der DUH hatten zuvor in der Filiale Getränke nur in Einweg-Bechern erhalten, obwohl diese angab, mit einem Mehrwegsystem zu arbeiten. Grundlage für das Urteil ist die seit Anfang 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht.
„Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen“, kommentierte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, das Urteil. Mehrweggeschirr könne hunderte Male wiederverwendet werden und sollte endlich flächendeckend eingesetzt werden. Bislang würden jährlich bundesweit 5,8 Milliarden Einweg-Becher und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen anfallen. Metz forderte daher auch die Landesbehörden erneut auf, die Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht effektiv umzusetzen.
Die DUH hat in den vergangenen eineinhalb Jahren mehrere Verfahren wegen einer Verletzung der Mehrwegangebotspflicht angestrebt. Im Februar fielen in diesem Zusammenhang Urteile gegen verschiedene Konzerne und Franchise-Händler, darunter Edeka, Yormas und Dunkin Donuts, vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth. Die Unternehmen wurden durch die Urteile ebenfalls dazu verpflichtet, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen.



