Mehrheit schlecht informiert über Mehrwegpflicht im Mitnahmebereich

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrheit der Deutschen ist allerdings schlecht darüber informiert. Das geht unter anderem aus einer Umfrage der zur Deutsche Tamoil GmbH gehörenden Tankstellenkette HEM hervor.

Demnach wissen drei von vier der Befragten nicht, dass ab dem 1. Januar 2023 Lieferdienste und Restaurants mit einer Verkaufsfläche über 80 qm und mehr als fünf Mitarbeitenden gesetzlich dazu verpflichtet werden, neben Einweg- auch bepfandete Mehrwegverpackungen für To-go-Produkte anzubieten.

Gleichzeitig halten 76 Prozent der Befragten die gesetzliche Mehrwegpflicht für sinnvoll und zeigen sich bereit, für den Umweltschutz einen geringen Mehraufwand auf sich zu nehmen. Lediglich 7 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, sich auch langfristig für Einweg zu entscheiden, da ihnen das Zurückgeben von Mehrwegbehältern zu aufwändig sei....

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